Einreisebestimmungen Spanien

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Allgemeine Hinweise für Spanien

Spanien ist ein traditionell beliebtes Reiseland, in dem Besucher gastfreundlich empfangen werden und in aller Regel einen unbeschwerten Urlaub verbringen. Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist jedoch Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird "Hilfeleistung" angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.

Einreisebedingungen

Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Spanien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York und vom 11.03.2004 in Madrid werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.

Einreise-Impfvorschriften


keine


Empfohlener Impfschutz


Generell: Tetanus, Diphtherie


Je nach Reisestil und Aufenthaltsbedingungen im Lande außerdem zu erwägen


Impfschutz

Reisebedingung 1

Reisebedingung 2

Reisebedingung 3

Hepatitis A

x

 

 

Hepatitis B (b)

x

 

 

(b) bei Langzeitaufenthalten u. engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung

 

Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimische Bevölkerung wahrscheinlich

Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)

Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)

Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen.

Malaria
Das Land ist malariafrei.

Aktuelle Informationen

Meningitis-Impfung: Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen(Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Allgemeine Ratschläge

Vergessen Sie nicht, eine kleinere oder größere Reiseapotheke mitzunehmen (wenigstens Medikamente gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen sowie Verbandstoff, Pflaster und Wunddesinfektion), damit Sie für kleinere Notfälle gerüstet sind.
Nicht vergessen: Medikamente, die der Reisende ständig einnehmen muss!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.

 

Deutsche Botschaften auf den Kanaren

Las Palmas de Gran Canaria
Tel: 0034 928 49 18 80, 0034 928 49 18 70
Fax: 0034 928 26 27 31
Adresse:
Konsultat der Bundesrepublik Deutschland,
Calle Franchy y Roca, 5-2,
35007 Las Palmas de Gran Canaria
Zuständigkeit: Gran Canaria, Alegranza, Fuerteventura, Graciosa, Gran Canaria, Lanzarote, Lobos, Montaña Clara.

Santa Cruz de Tenerife
Tel: 0034 922 28 48 12, 0034 922 28 48 16
Fax: 0034 922 24 70 49
Adresse:
Konsultat der Bundesrepublik Deutschland,
Avènida Francisco la Roche, 45,
38001 Santa Cruz de Tenerife
Zuständigkeit: Teneriffa, Gomera, Hierro, La Palma.

Österreichische Botschaft in Spanien:
Paseo de la Castellana 91
28046 MADRID
Tel: 0034 915 56 53 15, 0034 915 565 403
E-Mail: austria@embajada-de-austria.es

Schweizer Botschaft in Spanien:
Calle Núñez de Balboa 35, Edificio Goya 28001 Madrid
Tel. 0034 914 36 39 60

Haftungsausschluß


Die Informationen auf dieser Seite dienen als Orientierungshilfe, welche Vorschriften und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen für eine Reise in das Land zu beachten sind.
Eine Gewähr oder Haftung für diese Angaben kann nicht übernommen werden.